SPENDEN Lösev - Lösante


Immobilien Spende

Eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Stiftung sind die von unseren gemeinnützigen Spendern an unsere Stiftung geschenkten Immobilien.

Folgende Kriterien berücksichtigt unser Stiftungsvorstand bei der Bewertung Ihrer Immobilienspenden;

a-Die zu spendende Immobilie muss so beschaffen sein, dass sie unseren an Leukämie erkrankten Kindern zugute kommt,

b-Mit der Eigentumsurkunde, Hypothek, Anmerkung, Pfandrecht, Steuerschuld usw. darauf. Abwesenheit,

c-Keine rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Erbschaft und anderen Themen haben,

d-Sich nicht im Schutzgebiet, Grüngebiet, Überschwemmungsgebiet, kommunalen Enteignungsgebiet, Sicherheits- und archäologischen Gebiet in Bezug auf die Zoneneinteilung aufhalten.

Immobilienspendentransaktionen können auf zwei Arten getätigt werden:

1- Spenden über Grundbuchämter:

Es gibt zwei Arten von Spendenanträgen, die beim Grundbuchamt gestellt werden.

a- Bedingungslose Spende: Unser Stiftungsbeamter geht zusammen mit dem Spender zum zuständigen Grundbuchamt. Die Eigentumsurkunde der Immobilie geht auf unsere Stiftung über. Bei solchen Spenden hat der Spender kein Recht auf die Immobilie und die Immobilie geht in das Eigentum unserer Stiftung über.

b- Nießbrauch (Verwendung) rechtmäßige Spende: Unser Stiftungsbeamter geht zusammen mit dem Stifter zum zuständigen Grundbuchamt. Der Spender überträgt das bloße Eigentum an der Immobilie auf unsere Stiftung, das Nießbrauchsrecht (Nutzungsrecht) verbleibt jedoch bei ihm, mit der Eintragung (Anmerkung) auf der Eigentumsurkunde. Die Immobilie gehört dem Stifter bis zu dessen Tod. Er spart, wie er will. Er kann selbst wohnen oder vermieten. Es kann jedoch nicht verkauft oder übertragen werden. Im Todesfall geht nach Abschluss des Gerichtsverfahrens das Nießbrauchsrecht an der betreffenden Immobilie auf unsere Stiftung über und unsere Stiftung wird vollständig Eigentümerin der Immobilie.

2- Testamentsspende:

Wenn der Spender wünscht, dass seine Immobilie nach seinem Tod bei der Stiftung LÖSEV Leukämiekinder Gesundheit und Bildung verbleibt, errichtet er im Beisein eines Notars ein Testament.

Wenn der Spender wünscht, dass seine Immobilie nach seinem Tod bei der Stiftung LÖSEV Leukämiekinder Gesundheit und Bildung verbleibt, errichtet er im Beisein eines Notars ein Testament.

Nach der Testamentserrichtung schickt der Notar ein Informationsschreiben an das Bevölkerungsamt, bei dem der Spender registriert ist, dass die Person ein Testament hat. Wenn der Todesfall eintritt, wird das zuständige Gericht davon ausgehen, dass ein Testament vorliegt, und unsere Stiftung wird in diesem Stadium eingreifen, da im zu verhandelnden Fall eine Kopie des Einwohnermeldeamts beim Standesamt angefordert wird Person ist registriert. Mit Rechtskraft des Gerichtsurteils wird das Eintragungsverfahren im Namen der Stiftung beim zuständigen Grundbuchamt abgeschlossen.

SO FOLGEN SIE IHREN IMMOBILIEN-SPENDENANFRAGEN

Bei Ihren Immobilienspendenanträgen an unsere Stiftung müssen Sie gemäß dem von Ihnen gewählten Spendenweg das IMMOBILIENSPENDEN-ANFRAGEFORMULAR ausfüllen und an die Faxnummer +90 312 447 68 33 unserer Stiftung oder an losev@losev.org.tr senden Hinzufügen Ihrer DEED-FOTOKOPIE. Nachdem Ihre Anträge von unserem Stiftungsvorstand geprüft wurden, werden Sie über das Ergebnis informiert.

Klicken Sie hier für das Antragsformular für Immobilienspenden.